Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von Maschinen und Anlagen

  1. Geltungsbereich

                Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Maschinen und Anlagen (im Folgenden "die Lieferung") durch MICAFLUID

 

2.             Allgemein

2.1 Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von MICAFLUID ("Auftragsbestätigung") zustande, sofern insbesondere die erforderlichen Genehmigungen der Behörden eingeholt und die vereinbarte Zahlungssicherheit geleistet wurde. Angebote, die keine festgelegte Annahmefrist enthalten, sind für die Dauer von 30 Tagen nach Absendung durch MICAFLUID verbindlich.

2.2 Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von MICAFLUID ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

3. Lieferumfang

                Der Umfang der Lieferung durch MICAFLUID ist in der Auftragsbestätigung und etwaigen Anhängen dazu erschöpfend dargelegt. 

 

4. Designs, technische Dokumente und Software

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Prospekte und Kataloge unverbindlich. In Software enthaltene Entwürfe, Zeichnungen und technische Unterlagen und Daten sind nur verbindlich, soweit sie Bestandteil dieses Vertrages sind.

4.2 MICAFLUID behält sich alle Rechte an Designs, Zeichnungen, technischen Unterlagen und Software vor. Der Kunde erkennt diese Rechte an und darf solche Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente und Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MICAFLUID weder ganz noch teilweise Dritten zur Verfügung stellen oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwenden.

4.3 Umfasst die Lieferung Software, so wird dem Kunden hiermit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Software für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien anzufertigen (außer zu Zwecken der Archivierung, Fehlersuche oder zum Ersatz defekter Datenträger) oder zu aktualisieren, zu aktualisieren oder sonstige Erweiterungen vorzunehmen. die Software. Der Kunde darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MICAFLUID nicht disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln oder zurückentwickeln. Verstößt der Kunde gegen eine dieser Bedingungen, ist MICAFLUID berechtigt, das Recht zur Nutzung der Software unverzüglich zu widerrufen. 

 

5. Vorschriften und Normen  

5.1 Der Kunde hat MICAFLUID spätestens bei Auftragserteilung schriftlich auf die für die Lieferung der Lieferung geltenden Normen und Vorschriften, die Art der Lieferung und auf Gesundheit und Sicherheit. 

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss die Lieferung am Bestimmungsort der Lieferung den Normen und Vorschriften entsprechen, über die MICAFLUID vom Kunden informiert wurde. gemäß Vorstehender Klausel 5.1. 

 

6. Reservierungshinweis

 Ausdrückliche Vorbehalte des MICAFLUID-Personals gegenüber Weisungen, Weisungen oder Maßnahmen des Kunden oder gegenüber tatsächlichen Umständen können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Reservierungsmitteilungen von MICAFLUID, die MICAFLUID jeglicherHaftung entbinden.

 

7. Preise

7.1 Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk, ausschließlich Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken ohne jeden Abzug.

 Sämtliche Mehrkosten, wie z.B. für Fracht, Versicherung, Gebühren für Ausfuhr-, Transit-, Import- und sonstige Genehmigungen sowie für Beglaubigungen, trägt der Kunde. 

7.2 Steuern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuern (MWST), Abgaben, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen, die MICAFLUID oder ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Erfüllung, insbesondere für Lieferungen und Leistungenaußerhalb der Schweiz sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten, zu zahlen haben, trägt der Kunde. Soweit Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer,

 Abgaben, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge oder dergleichen, auf MICAFLUID erhoben werden oder administrativee Kosten anfallen, werden diese vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Kopie der jeweiligen Dokumente erstattet.

7.3 MICAFLUID behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, falls

  • die Lieferfrist aus einem der in Klausel 10.4 genannten Gründe verlängert wird; oder
  • die Art oder der Umfang der Lieferung geändert wird; oder
  • die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen oder unvollständig sind; oder
  • der Preis in einer anderen Währung als Schweizer Franken (CHF) vereinbart wurde und der Wechselkurs CHF/Fremdwährung zum Zeitpunkt der Platzierung des Ords um mehr als +/- 1% von dem um 12.00 Uhr Schweiz publizierten Wechselkurs abweicht Zeit von Reuters am Tag der Einreichung des Angebots; oder
  • Gesetze, Verordnungen oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln werden nach Einreichung des Angebots geändert.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Zahlungen sind vom Kunden am Sitz von MICAFLUID netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern,

            Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Zahlungen erfolgen nach dem letzten gesendeten Angebot.  

Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die vereinbarte Währung MICAFLUID am Sitz von

MICAFLUID frei zur Verfügung gestellt worden ist. Für den Fall, dass Zahlung per Akkreditiv vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten der Eröffnung, Mitteilung und Bestätigung des Akzidenzschreibens.

8.2 Der Kunde darf Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Ansprüchen oder Gegenansprüchen, die MICAFLUID nicht schriftlich anerkannt hat, weder zurückhalten noch mindern. 

8.3 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Versand, Transport, eine etwaige Aufstellung, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die MICAFLUID nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich gemacht wird, oder wenn unwesentliche Teile der Lieferung fehlen oder wenn nach der Lieferung arbeiten, dies die eine Nutzung der Lieferung unmöglich ist, ist durchzuführen.

8.4 Wird die Vorauszahlung oder vereinbarte Zahlungssicherheit nicht vertragsgemäß geleistet, ist MICAFLUID berechtigt, entweder am Vertrag festzuhalten oder ihn zu kündigen und in beiden Fällen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich Ersatz des entgangenen Gewinns zu verlangen. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund mit einer anderen Zahlung in Verzug ist oder wenn MICAFLUID ernsthaft besorgt ist, dass er Zahlungen nicht vollständig oder rechtzeitig erhält aufgrund von Umständen, die seit Vertragsschluss eingetreten sind, kann MICAFLUID unbeschadet sonstiger Ansprüche die weitere Erfüllung von den Vertrag

  und die Lieferung versandbereit zu halten, bis neue Zahlungs- undLieferbedingungen vereinbart sind und

MICAFLUID ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Einigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erzielt werden oder erhält MICAFLUID keine ausreichende Sicherheit, kann MICAFLUID den Vertrag kündigen und Schadensersatz, einschließlich Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns, verlangen.

8.5 Überschreitet der Kunde die vereinbarten Zahlungsfristen, so haftet er ohne Mahnung und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche für Zinsen in Höhe eines Betrags, der sich nach den amSitz von MICAFLUID geltenden Bedingungenrichtet, mindestens jedoch 5 Prozent pro Jahr. Die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.

 

  1. 9. Eigentumsvorbehalt

                MICAFLUID behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung gemäß dem Vertrag vor.

 Der Kunde trifft alle zum Schutz des Eigentums von MICAFLUID erforderlichen Maßnahmen und stellt sicher, dass das Eigentum von MICAFLUID nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere hat der Kunde für die Eintragung in die öffentlichen Register seines Wohnsitzes zu sorgen, die für einen gültigen Eigentumsvorbehalt von MICAFLUID erforderlich ist. Die Kosten der Eintragung trägt der Kunde. Versäumt es der Kunde, eine solche Einreise zu veranlassen, haftet er gegenüber MICAFLUID in vollem Umfang.

 

10. Lieferzeit

10.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag zustande kommt und die bei Auftragserteilung fälligen Vorauszahlungen geleistet sind.

10.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Meldung der Versandbereitschaft der Lieferung abgesandt ist.

10.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle seine vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen gegenüber MICAFLUID erfüllt.

10.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn:

  1. die zur Vertragserfüllung erforderliche Information MICAFLUID nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung gestellt wird oder wenn der Kunde diese Informationen nachträglich ändert; oder
  2. der Kunde oder ein Dritter mit den von ihm auszuführenden Arbeiten in Verzug ist oder der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist; oder
  3. Hindernisse bestehen, die MICAFLUID trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann,unabhängig davon, ob solche Hindernisse bei MICAFLUID, beim Kunden oder bei einem Dritten auftreten. Zu diesen Hindernissen gehören insbesondere erhebliche Betriebsausfälle, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder mangelhafte Lieferung von Rohstoffen, Halb-oder Fertigerzeugnissen, ablehnung wichtiger Arbeitsteile, Maßnahmen oder Unterlassungen staatlicher Behörden; oder
  4. sonstige Umstände eintreten, die MICAFLUID nicht zu vertreten hat.
    • If delivery is not made on time, the customer may claim damages for delayed delivery if it can be proved that the delay was caused through the fault of MICAFLUID.

 Der Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung darf 1/2 % für jede volle Woche der Verspätung nicht übersteigen und in keinem Fall 5 % des Vertragspreises des in Verzug geratenen Teils der Lieferung.

Nach Erreichen des maximalen Verzugsschadens hat der Kunde MICAFLUID schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist aus Gründen, die MICAFLUID zu vertreten hat, nicht eingehalten, kann der Kunde den verspäteten Teil der Lieferung ablehnen. Ist eine Teilabnahme für den Kunden wirtschaftlich nicht vertretbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. MICAFLUID erstattet in diesem Fall die geleisteten Zahlungen für die von der Kündigung betroffenen Teile der Lieferung.

  • Ist anstelle einer Lieferfrist ein bestimmter Termin vereinbart, entspricht dieser dem letzten Tag einer Lieferfrist. Hierfür gelten die Ziffern 10.1 bis 10.5.
  • Alle Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen in der Vertragserfüllung werden in dieser Ziffer 10 ausdrücklich und abschließend geregelt. Sonstige und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MICAFLUID.

 

11. Verpackung

 Verpackungen werden von MICAFLUID gesondert in Rechnung gestellt und können nicht zurückgesandtwerden. Ist die Verpackung jedoch ausdrücklich als Eigentum von MICAFLUID bezeichnet, so ist sie vom Kunden frachtfrei an den Versandort zurückzusenden.. However, if the packing is expressly designated as MICAFLUID’s property, it shall be returned by the customer, carriage paid, to the place of dispatch.

 

12. Gefahrübergang

12.1 Sofern nichts anderesvereinbartist, geht die Gefahr auf Lieferung EXW (INCOTERMS 2002) über.

12.2 Verzögert sich der Versand der Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die MICAFLUID nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, der ursprünglich für den Versand der Lieferung ab dem Geschäftssitz von MICAFLUID vorgesehen war. Abdiesem Zeitpunkt wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

 

13. Prüfung und Abnahme der Lieferung

13.1 Soweit es üblich ist, wird MICAFLUID die Lieferung vor dem Versand prüfen. Wünscht der Kunde weitere Prüfungen, wie z.B. eine Abnahmeprüfung, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden zu vergüten.

13.2 Der Kunde hat die Lieferung innerhalb von 30 Tagen zu untersuchen und MICAFLUID etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Lieferung als angenommen.

13.3 Soweit MICAFLUID die gerügten Mängel zu vertreten hat, wird MICAFLUID dieseSchäden schnellstmöglich beheben und MICAFLUID ausreichend Gelegenheit dazu geben. Nach Beseitigung solcher Mängel ist auf Wunsch des Kunden oder von MICAFLUID eine Abnahmeprüfung durchzuführen, sofern eine solche Abnahmeprüfung gemäß Ziffer 13.1 vereinbart ist.

13.4 Sofern eine Abnahmeprüfung vereinbart wurde, gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist:

  • MICAFLUID wird den Kunden rechtzeitig über die Durchführung der Abnahmeprüfung informieren, damit der Kunde oder sein Vertreter teilnehmen kann.
  • Es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, das sowohl vom Kunden als auch von MICAFLUID oder deren Vertreternzu unterzeichnenist. In diesem Bericht ist entweder anzugeben, dass die Abnahme erfolgt ist, oder dass sie unter Vorbehalt erfolgt ist oder dass der Kunde die Abnahme verweigert hat. In den letzten beiden Fällen werden die festgestellten Mängel im Bestätigungsbericht einzeln aufgeführt.
  • Bei geringfügigen Mängeln, insbesondere solchen, die das effiziente Funktionieren der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme der Lieferung und die Unterzeichnung des Abnahmevertrags zu verweigern. wird solche Mängel unverzüglich beseitigen.
  • Bei wesentlichen Mängeln hat der Kunde MICAFLUID Gelegenheit zu geben, solche Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Danach findet eine weitere Abnahmeprüfung statt.
  • Werden bei dieser weiteren Abnahmeprüfung erneut wesentliche Mängel festgestellt, so kann der Kunde entweder die für dieses Ereignis vereinbarte Vergütung oder, wenn keine solche Vereinbarung getroffen wurde, eine angemessene Preisminderung verlangen. Wenn jedoch

die bei der Prüfung festgestellten Mängel so groß sind, daß sie nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden können und wenn die Lieferung nicht für den angegebenen Zweck verwendet werden kann oder wenn sie erheblich beeinträchtigt ist, kann der Kunde die Abnahme des Mangelteils verweigernoder, wenn eineTeilabnahme wirtschaftlich nicht vertretbar ist, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall haftet MICAFLUID nur für die Erstattung der an sie gezahlten Beträge für die von der Kündigung betroffenen Teile der Lieferung.

13.5 Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt:

  • wenn der Kunde oder sein Vertreter nicht an einer möglichen Abnahmeprüfung teilnimmt;
  • wenn die Abnahmeprüfung aus Gründen, die MICAFLUID nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vereinbarten Termin durchgeführt werden kann;
  • wenn der Kunde sich weigert, den Abnahmebericht zu unterzeichnen;
  • sobald der Kunde die Lieferung in Gebrauch nimmt oder die Lieferung in sonstiger Weise stillschweigend annimmt; - wenn der Kunde die Abnahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.

13.6 Alle Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferung sind in dieser Ziffer 13 ausdrücklich und abschließend geregelt. Weitergehende und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober FahrlässigkeitoderVorsatz von MICAFLUID.

 

14. Garantie

14.1 Garantiezeit

 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei 24-Stunden-Betrieb der Lieferung 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Verlassen des Werkes durch die Lieferung oder mit der Annahme der Lieferung oder, wenn MICAFLUID auch die Installation der Lieferung übernimmt, mit deren Fertigstellung. Verzögert sich versand, transport, allfällige Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme aus Gründen, die MICAFLUID nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch MICAFLUID.

 Die Gewährleistungsfrist für reparierte Teile der Lieferung beginnt neu und dauert 6 Monate nach Mängelbeseitigung oder Abnahme, endet jedoch spätestens mit Ablauf einer Frist, die doppelt so lang ist wie die in der vorstehenden Absatz dieser Klausel.

 Die Gewährleistungsfrist erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder ein Dritter unzumutbarÄnderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Kunde im Falle eines Mangels nicht unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift und MICAFLUID Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gibt.

14.2 Haftung für Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehler

 Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird MICAFLUID innerhalb einer angemessenen Frist alle Teile der Lieferung beseitigen, die sich vor Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgrund von Mangelware, Mangelware oder Unbrauchbarkeit als mangelhaft oder unbrauchbar erweisen. Design oder schlechte Verarbeitung, sofern der Kunde MICAFLUID die Mängel während der Gewährleistungsfrist und unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat. Der Kunde hat MICAFLUID ausreichend Gelegenheit zur Durchführung solcher Nachbesserungenzugeben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MICAFLUID über. 

 MICAFLUID trägt die Kosten für die Beseitigung der mangelhaften Teile in ihrem Betrieb. Wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden ausserhalb der Räumlichkeiten von MICAFLUID durchgeführt, so trägt der Kunde alle damit verbundenenKosten wie Transport-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Ausserhalb der Schweiz anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren.

14.3 Haftung für zugesicherte Eigenschaften

Die zugesicherten Eigenschaften der Lieferung sind nur solche Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Solche Garantien gelten bis zum Ablauf der Garantiezeit. Der Nachweis der zugesicherten Eigenschaften ist durch eine etwaige Abnahmeprüfung zu erbringen.

Werden die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erreicht, darf der Kunde MICAFLUID zunächst nur mit der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten beauftragen. Der Kunde wird MICAFLUID hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.

Schlagen solche Nachbesserungsarbeiten ganz oder teilweise fehl, kann der Kunde die für das Ereignis vereinbarte Entschädigung oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, eine angemessene Minderung verlangen. Sind die Mängel jedoch so groß, dass sie nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können und die Lieferung nicht für den angegebenen Zweck verwendet werden kann, oder wird diese Verwendung erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde die Abnahme des mangelhaften Teils der Lieferung verweigern oder, wenn die Teilabnahme wirtschaftlich nicht vertretbar ist, die Vertrag. In diesem Fall haftet MICAFLUID nur für die Erstattung der an sie gezahlten Beträge für die von der Kündigung betroffenen Teile der Lieferung.

14.4 Ausschlüsse von der Mängelhaftung

MICAFLUID haftet nicht, wenn die Lieferung nicht den Bestimmungen des Vertrages entspricht und diese Nichteinhaltung vom Kunden selbst verursacht wird. Entspricht die Lieferung nicht dem Vertrag, so gilt diese Nichteinhaltung als vom Kunden selbst verursacht, insbesondere wenn sie auf eine mangelhafte Wartung, die Nichtbeachtung des Betriebs zurückzuführen ist. Anweisungen, übermäßiger Gebrauch, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einfluss oder arbeiten, die nicht von MICAFLUID durchgeführt werden.

MICAFLUID haftet ferner nicht, wenn die Lieferung infolge insbesondere normaler Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung durch Dritte, Verwendung von Ersatzteilen oder Material des Kunden oder Dritter, Wartung durch Dritte, Naturkatastrophen oder Unfälle. 

14.5 Unterlieferanten

Die Mängelhaftung von MICAFLUID für Lieferungen und Leistungen, die von vom Kunden benannten Subunternehmern erbracht werden, ist nicht höher als die Mängelhaftung dieser Subunternehmer.

14.6 Exklusivität von Gewährleistungsansprüchen

Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden werden in dieser Ziffer 14 ausdrücklich und abschließend geregelt. Weitergehende Ansprüche und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MICAFLUID. 

14.7 Haftung für Nebenpflichten

                MICAFLUID haftet gegenüber dem Kunden nur für fehlerhafte Beratung und dergleichen oder für die Verletzung etwaiger zusätzlicher Pflichten bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

15. Vertragserfüllung 

15.1 In allen Fällen, in denen die Vertragserfüllung nicht ordnungsgemäß beeinträchtigt wird und diese Nicht ausdrücklich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst werden, wird der Kunde MICAFLUID eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung einräumen.  

 Wenn eine solche Nachfristaufgrund eines Verschuldens von MICAFLUID verstrichen ist und nicht in Anspruch genommen wird, kann der Kunde den Vertrag in Bezug auf den Teil der Lieferung kündigen, der nicht vertragsgemäß ist oder voraussichtlich nicht vertragsgemäß ist. In einem solchen Fall haftet MICAFLUID nur für dieErstattung der an sie gezahlten Beträge für die von der Kündigung betroffenen Teile der Lieferung. 

15.2 Im Falle einer Vertragskündigung durch den Kunden gemäß vorstehender Ziffer 15.1 geltenhinsichtlich einer etwaigen Haftung von MICAFLUID die Bestimmungen der Ziffer 19. 

 

16. Kündigung des Vertrages durch MICAFLUID

 Der Vertrag wird gegebenenfalls geändert, wenn unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Wirkung oder den Inhalt der Lieferung wesentlich verändern oder die Erfüllungdes Vertrages durch MICAFLUID wesentlich beeinträchtigenoder wenn die Erbringung der Lieferung nachträglich ganz oder teilweise unmöglich wird. Soweit eine solche Änderung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann MICAFLUID den Vertrag oder die hiervon betroffenen Einzelbestimmungen kündigen.

 Beabsichtigt MICAFLUID, den Vertrag zu kündigen, so wird sie nach Anerkennung der daraus resultierenden Folgen den Kunden unverzüglich informieren, auch wenn zuvor eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart wurde. Im Falle einer Beendigung des Vertrages hat MICAFLUID Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Teile der Lieferung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

17. Exportkontrolle

 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Lieferungschweizerischen und/oder ausländischen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über die Exportkontrolle unterworfen sein kann und ohne Export- oder Wiederausfuhrbewilligungen der zuständigen Behörden nicht verkauft, verpachtet werden darf. oder anderweitig übertragen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich solche Bestimmungen und Regelungen ändern können und nach dem jeweils gültigen Wortlaut auf den Vertrag anwendbar sind. 

 

 Die Lieferung darf weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Konstruktion, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Trägersystemen verwendet werden.  

 

18. Datenschutzhinweise

 MICAFLUID kann während der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitenDer Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass MICAFLUID diese Daten zur Entwicklung und Pflege von Geschäftsbeziehungen an Dritte im In- und Ausland weitergeben darf. 

 

19. Haftungsbeschränkung

19.1 Sämtliche Ansprüche des Kundenauf Schadensersatz, die nicht die Lieferung selbst betreffen, wie z.B. Schäden wegen Produktionsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Ansprüche Dritter oder Ansprüche auf mittelbare Schäden oder Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Haftung von MICAFLUID aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung ist auf die vom Kunden für die gelieferte Lieferung gezahlten Beträge beschränkt. 

19.2 Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder deren Verletzung werden in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschließend geregelt. Weitergehende und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

19.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MICAFLUID.

 

20. Regressrecht durch MICAFLUID

 Bei Personen- oder Sachschäden Dritter infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seines Personals, für die MICAFLUID MICAFLUID steht MICAFLUID ein Rückgriffsrecht gegen den Kunden zu.

 

21. Installation von Maschinen und Anlagen

 Wenn MICAFLUID die Installation oder die Überwachung der Installation der Lieferung durchführt, gelten die Allgemeinen Installationsbedingungen für Anlagen und Maschinen von MICAFLUID für diese Installation.

 

  1. 22. Sonstige Bestimmungen

22.1 Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

22.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Parteien diese Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzen, die der rechtlichen undwirtschaftlichen Wirkung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

23.1 Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz. MICAFLUID kann jedoch auch die Gerichte am Sitz des Kunden verklagen.

23.2 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf" vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.

 

  1. Die Übertragung oder Abtretung des vorliegenden Vertrages sowie der Rechte oder Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Ausgeschlossen ist die Übertragung oder Abtretung des vorliegenden Vertrages durch eine der Parteien an einmit ihrverbundenes Unternehmen, an ein von ihr kontrolliertes Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %) oder an ein Unternehmen, das im Rahmen der Umstrukturierung der Flächenvakuumanlagen die Flächenvakuumanlagen oder einen Teil davon übernimmt.